Vermächtnis Tiere

Mit dem Nachlass etwas Gutes tun!
Diesen Gedanken haben immer mehr Menschen.
Gerade wenn es um den letzten Willen geht, möchte man sicherstellen, dass das Erbe adäquat eingesetzt wird.
Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem Nachlass die Arbeit der TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V. zu unterstützen.
Erbschaften und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit, damit kommt das gesamte Erbe den Tieren zugute.

Im Folgenden wird erläutert, wie Sie mit Ihrem Testament über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken können. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit! Sie können auch nach einer Terminvereinbarung in unsere Geschäftsstelle zum persönlichen Gespräch kommen. Dort beantworten wir gerne Ihre individuellen Fragen.

Warum ist es wichtig, ein Testament zu verfassen?

Haben Sie zum Zeitpunkt Ihres Erbfalls keine Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartner, erbt der Staat Ihren gesamten Nachlass. Sie haben die Möglichkeit, dies zu verhindern.

Hierzu können Sie ein Testament nach Ihren letzten Wünschen formulieren. Im Folgenden sehen Sie zwei Musterbeispiele für das handschriftliche Testament. Es gibt die Möglichkeit, die TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V. als Alleinerben oder als Miterben einzusetzen.

Bei einem Vermächtnis legen Sie eine Summe fest oder einen prozentualen Anteil des Nachlasses, den Sie dem Verein zukommen lassen möchten. Vermächtnisse können auch für ein bestimmtes Projekt, z.B. für ein Forschungsprojekt ohne Tierversuche, zweckgebunden vererbt werden.

Das private, handschriftliche Testament

Beim handschriftlichen Testament sind einige Dinge besonders zu beachten:

  • Klare, verständliche Aussagen.
  • Der gesamt Text, auch spätere Veränderungen, müssen handschriftlich verfasst und durch Ihre Unterschrift gültig gemacht werden.
  • Ort und Datum müssen hierbei vermerkt werden.
  • Formfehler, Unleserlichkeiten oder die fehlende Unterschrift können Ihr Testament anfechtbar oder Ihre letzten Wünsche ungültig machen.
  • Schreiben Sie sicherheitshalber „Testament“ über Ihr angefertigtes Dokument, damit es als solches erkennbar ist.

Bei Unsicherheiten können Sie Ihr Testament auch von rechtskundigen Personen überprüfen lassen, wie beispielsweise von einem Notar oder Rechtsanwalt oder bei Banken.

Beispiel 1: Wenn Sie alleinstehend sind und Ihr gesamtes Erbe unserem gemeinnützigen Verein zukommen lassen wollen:

Mein Testament
Ich, Max Mustermann, geboren am 01.01.1940, wohnhaft in Musterstadt, Musterstr. 1, bestimme den Tierschutzverein Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V. zu meinem Alleinerben über meinen gesamten Nachlass. Das Vermögen muss gemäß der Satzung des Vereins verwendet werden.

Alle früher von mir verfassten Testamente verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Ich bitte das Nachlassgericht, einen Testamentsvollstrecker zu benennen.

Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift

Beispiel 2: Für Eheleute ohne gesetzliche Erben:

Unser Testament
Wir, Max Mustermann, geboren am 01.01.1940 und Martha Mustermann, geb. Musterfrau,geboren am 01.01.1949, wohnhaft in Musterstadt, Musterstr. 1, bestimmen den Tierschutzverein Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V. zu unserem Alleinerben über unseren gesamten Nachlass. Das Vermögen muss gemäß der Satzung des Vereins verwendet werden.

Alle früher von uns verfassten Testamente verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Wir bitten das Nachlassgericht, einen Testamentsvollstrecker zu benennen.

Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift

Beispiel 3: Wenn Sie einen Teil ihres Nachlasses den Tieren zukommen lassen wollen, aber auch noch Verwandte oder andere berücksichtigen wollen:

Testament
Ich, Max Mustermann, geboren am 01.01.1940, wohnhaft in Musterstadt, Musterstr. 1, bestimme den Tierschutzverein Tierversuchsgegner Berlin und Brandenburg e.V. zu meinem Alleinerben. Er hat folgende Vermächtnisse zu erfüllen: Meine Nichte Martha Mustermann soll mein Auto und mein Ferienhaus erhalten. Meine liebe Nachbarin Monika Mustermann soll 1.000 € in bar erhalten.

Ich bitte das Nachlassgericht, einen Testamentsvollstrecker zu benennen.

Ort, Datum: eigenhändige Unterschrift

Das notarielle Testament

Bei Unsicherheiten haben Sie auch die Möglichkeit, gegen eine Gebühr Ihr Testament von einem Notar anfertigen zu lassen. Damit vermeiden Sie Fehler und Ihre Wünsche für die Nachlassverwaltung werden sicher umgesetzt. Der Notar hilft Ihnen bei den richtigen Formulierungen und deutlichen Auslegungen Ihrer Vorstellungen. Ebenso werden formelle Fehler ausgeschlossen. Auch erfolgt die Umsetzung Ihrer letzten Wünsche mit einem notariellen Testament meist schneller und reibungsloser.

Jetzt spenden!

Jeder noch so kleine Betrag hilft.

TierVersuchsGegner Berlin Brandenburg e.V.
Postbank Berlin
IBAN: DE03 1001 0010 0039 5731 03
BIC: PBNKDEFF