Die Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“ hat im Bundestag den Antrag „Tierversuchsfreie Forschungsmethoden fördern – Den verbindlichen Ausstieg aus dem Tierversuch schaffen“ gestellt. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, einen verbindlichen Zeitplan für einen vollständigen Paradigmenwechsel zu erarbeiten.
„Bislang hat die Bundesregierung weder einen Maßnahmen- noch einen Zeitplan vorgelegt, um den Ausstieg aus Tierversuchen zu ermöglichen.“, so Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion im Antrag. Und weiter: „Es wird weiterhin möglich sein, dass ein Tierversuch nach Verstreichen einer Frist automatisch genehmigt wird […]. Zudem werden keine klaren und einheitlichen Kriterien für die Darstellung von Versuchen in Genehmigungsanträgen definiert und es ist lediglich zu prüfen, ob tierfreie Alternativen einen geplanten Versuch ersetzen könnten. Auch Tierversuche, die mit starken Schmerzen, schweren Leiden oder schweren Ängsten verbunden sind, die voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können, werden […] durch den Entwurf der Bundesregierung nicht verboten.“
Der größte Teil der deutschen Bundesmittel fließt in tierversuchsbasierte Forschung. Nur weniger als 1 % der Fördermittel stehen für die Entwicklung und Anwendung von zukunftsweisenden, tierfreien Methoden zur Verfügung. Deutschland darf hier den weltweiten Anschluss als innovativer Forschungsstandort nicht verpassen. Noch immer stagnieren die Tierversuchszahlen auf hohem Niveau – ein Widerspruch zu der von der Bundesregierung beschlossenen Zielsetzung und der EU-Tierversuchsrichtlinie. Auch der am 20. Januar 2021 im Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird den Anforderungen nicht gerecht.
Die Bundesregierung wird daher zur Erarbeitung eines verbindlichen Zeitplans hin zu tiergebrauchsfreier Forschung in Kooperation mit Forschungs-, Medizin- und Tierschutzorganisationen aufgefordert. Darüber hinaus sollen Bundesfördergelder an die Auflage gebunden werden, zunehmend tierfreie Ersatzmethoden anzuwenden und tierexperimentelle Forschung zu reduzieren. Über beides ist ein Nachweis zu erbringen. Die Anzahl und Transparenz der Kontrollen soll erhöht und ausnahmslos alle Tierversuche einer Genehmigungspflicht unterzogen werden. Tierversuche, die mit tierfreien Methoden abgebildet werden können, sowie Versuche die mit starken Schmerzen, Leiden oder Ängsten einhergehen, sollen verboten, Anfechtungsklagen auch im Bereich der Tierversuche ermöglicht werden.
So wird auch ein Gesetzesentwurf gefordert, nach dem u.a. die Genehmigung eines Tierversuchs durch die Behörde nur dann erteilt werden kann, wenn umfassend und unabhängig von der Bewertung des Antragstellers nachgewiesen wird, dass die Voraussetzungen des §7a Absatz 1 und 2, Nummer 1 bis 3 Tierschutzgesetz vorliegen.
„Ein Paradigmenwechsel ist möglich und nötig und die politische Auseinandersetzung mit der Thematik ist entscheidend. Für einen Austausch über tierfreie Methoden und Forschung stehen wir jederzeit bereit.“ sagt dazu Natascha Brecht, Diplombiologin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin der TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V.
Die TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V. fordern bereits seit über 40 Jahren die komplette Abschaffung von Tierversuchen, sowie die Förderung von tierversuchsfreien Methoden zum Wohl von Mensch und Tier.