Erstmalig hat der Deutsche Bundestag im Petitionsausschuss über Tierversuche diskutiert. Anlass dafür war eine Petition der Vereine Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und TASSO mit über 200.000 Unterschriften.
Die Vereine konnten in einer öffentlichen Anhörung vor den Abgeordneten darlegen, dass laut EU-Richtlinie schwerstbelastende Tierversuche verboten gehören, damit eine gewisse Obergrenze für Schmerzen, Leiden und Ängste nicht überschritten werde. Deutschland hat bei der Umsetzung dieser Richtlinie jedoch von einer Ausnahmeklausel Gebrauch gemacht und erlaubt so weiterhin grausame Tierversuche. Das eigentliche Ziel der Richtlinie, nämlich schwerstbelastende Tierversuche nur noch in Ausnahmefällen zu erlauben, blieb vollständig unberücksichtigt. Obwohl Tierschutz 2002 zum Staatsziel ernannt wurde, sind Tierversuchstiere bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Stich gelassen worden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Hans-Joachim Fuchtel, bestreitet dies und beharrt darauf, dass die 2010 in Kraft getretene EU-Richtlinie eins zu eins umgesetzt worden sei. Dem widerspricht aber Davina Bruhn von der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht, die dem Anliegen juristisch beratend zur Seite stand. Auch die EU hat die Umsetzung des deutschen Tierschutzrechts kritisiert und Deutschland unlängst aufgefordert, die Mängel bei der Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie zu beheben.
Die beteiligten Tierschutzvereine zogen nach der Anhörung ein positives Fazit und resümieren, dass es ihnen gelungen zu sein scheint, dem BMEL darzulegen, dass „das deutsche Tierversuchsrecht die Tiere nicht einmal vor den schlimmsten Qualen schützt.“