Deutschland droht EU-Klage wegen Verstößen bei Tierversuchen

Deutschland droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Grund dafür ist die mangelhafte Umsetzung der europäischen Richtlinie zu Tierversuchen im deutschen Tierschutzgesetz.

Bereits 2012 und 2016 zeigten Rechtsgutachten gravierende Mängel im deutschen Tierversuchsrecht. Auch die zuständige EU-Kommission hatte angemahnt, dass Deutschland mehr als 20 Vorgaben der europäischen Richtlinie entweder gar nicht oder falsch bzw. unzureichend umgesetzt hat. Daraufhin wurde ein Vertragsverletzungverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Im Juli bekam die Bundesregierung nun eine letzte Frist von zwei Monaten eingeräumt, um das deutsche Gesetz mit EU-Vorgaben abzustimmen. Es geht dabei u.a. um Vorgaben zum Betäuben und Töten der Versuchstiere, um behördliche Kontrollen der Versuche sowie um die Sachkunde des Personals. Bisher sei laut Kommission jedoch kein Bemühen Deutschlands zu erkennen, rechtliche Missstände zu beheben. Von Seiten des zuständigen Bundeslandwirtschaftsministeriums hieß es lediglich, dass das Anliegen derzeit auf Fachebene geprüft wird.

Aus Sicht der TierVersuchsGegner ist es eine absolute Blamage, dass es den zuständigen Behörden trotz bindender Vorgaben seit Jahren nicht gelingt, sich an geltendes EU-Recht zu halten und den Schutz der Versuchstiere derart missachtet.