Erfolg – Patent auf gentechnisch veränderte „Alzheimer-Affen“ am 2.2.23 gekippt

Das Patent EP3066203

Im Juni 2020 wurde ein neues Tiermodell zur Erforschung der Alzheimer-Krankheit vom Europäischen Patentamt patentiert. (EP3066203) Die Patentansprüche gelten für das Verfahren als auch für die gentechnisch veränderten Tiere und deren „Verwendung“ in der pharmazeutischen Forschung.

Einspruch von Testbiotech

Testbiotech hatte am 22.3.2020 Einspruch eingelegt. Die Patentanmeldung war bereits 2014 erfolgt. Testbiotech argumentierte im Einspruch, dass auch im akuten „Tiermodell“ unklar ist, ob hier nur Symptome ausgelöst werden ähnlich der Alzheimer-Krankheit oder tatsächlich relevante Mechanismen der Alzheimer-Krankheit so ausgelöst und beobachtet werden können, dass daraus ein wesentlicher medizinischer Nutzen entstehen kann.

2. Februar 23 Verhandlung

Jetzt, am 2. Februar 2023 fand die Verhandlung statt, das Patent wurde stark eingeschränkt, zu mindestens ein Teilerfolg. Es umfasste ursprünglich alle Nagetiere und nicht-menschliche Primaten, bei denen per Gentechnik Symptome der Alzheimer-Krankheit ausgelöst werden. Das Patent wurde von der Einspruchsabteilung des EPA auf Ratten und Mäuse begrenzt.

Warum nur begrenzt?

Die Patentinhaber*innen wiesen darauf hin, es wäre gelungen, ein diagnostisches Verfahren zur Früherkennung von Alzheimer zu entwickeln. Aus diesem Grund wurden von dem EPA die Ansprüche auf das Patent von Ratten und Mäusen nicht widerrufen.

Testbiotech hält es allerdings für sehr fraglich, ob dieses diagnostische Verfahren geeignet ist, den Nutzen des Patents zu beurteilen, weil dieses im Patent nicht beschrieben wurde.

Extrem belastende Versuche

Für die Tiere sind die Versuche ohne Zweifel extrem belastend und können größte Schmerzen und Leid hervorrufen. Ihnen werden gentechnisch veränderte Viren direkt ins Gehirn injiziert und die krankmachende Gene gelangen so ins Erbgut. Die Tiere unterliegen starken Verhaltensänderungen, zeigen große Angstzustände und auch Änderungen der Gehirnzellen, ähnlich, wie es bei der Alzheimer-Krankheit zu beobachten ist.

Vorgeschriebene ethische Abwägungen

Auch bei der Patentierung von „Tiermodellen“ gilt: Der Schaden der Tiere, ihre Schmerzen, ihre Leiden, ihre Angst, sind in Relation zu dem zu erwartenden, medizinischem Nutzen zu setzten, und zwar in einer absehbaren Zeit.

Keine Heilung

Weit über 100 Tiermodelle, mit denen die Alzheimer-Krankheit simuliert wird, sind bereits entwickelt worden. Es ist nicht gelungen, anhand dieser „Modelle“

Medikamente oder Therapien zu entwickeln.

Wirtschaftliches Interesse

Der Nutzen gentechnisch veränderter und patentierter „Versuchstiere“, so Testbiotech, läge nicht beim Patienten, sondern im wirtschaftlichem Interesse. Hier würde mit dem Leiden der Tiere Profit gemacht, verurteilt auch von der EU Tierversuchsrichtlinie. (Richtlinie /63/2010/EU)

Widerspruch zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung

Patentinhaber sind bedeutende, geförderte Forschungseinrichtungen in Frankreich. Das angegriffene und nun zum Teil begrenzte Patent steht nach Testbiotech im klaren Widerspruch zur gesamtgesellschaftlichen Verantwortung dieser Forschungseinrichtungen. Im Patent wird eine wirtschaftliche Verwertung gentechnisch veränderter „Versuchstiere“ bis hin zum Menschenaffen als Erfindung dargestellt und beansprucht.

Es erübrigt sich für uns zu sagen, dass es Patente auf Leben nicht geben darf.

Quelle:

Kein Patent auf ‚Alzheimer-Affen‘ | testbiotech