Obwohl die straf- und verwaltungsrechtlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, darf der Hauptsitz des LPT in Hamburg-Neugraben unter Auflagen Ende August wieder öffnen. „Die strengeren Auflagen für die Wiederaufnahme des Betriebs betreffen u.a. die Sachkunde des Personals sowie die genaue und überprüfbare Dokumentation zum Wohlergehen der Tiere. Die behördlichen Kontrollen des Unternehmens LPT am Standort Hamburg sollen dann nochmals verstärkt werden.“
Sachkunde des Personals und behördliche Kontrollen sind gesetzliche Verpflichtungen für die Inbetriebnahme und Führung von Tierversuchslaboren. Das muss laut EU Tierversuchsrichtlinie und Tierschutzgesetz sowieso erfolgen. In jedem „Tierversuchslabor“!
Ein neuer Geschäftsführer, eine neue Tierschutzbeauftragte, ein neuer Tierversuchsleiter, undurchsichtig, wo die alten jetzt arbeiten. Undurchsichtig auch, wo die Tierpfleger geblieben sind. Lässt sich so die Zuverlässigkeit des LPT wiederherstellen?
Es hat den Anschein als würden die Interessen der Tierversuchsindustrie im rot grünen Hamburg vor dem Schutz der Tiere zu stehen.