Strafbefehle gegen Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts

Im Mai 2014 wurden Undercover-Aufnahmen von „Soko Tierschutz“ im TV ausgestrahlt, in denen zu sehen war, welche Qualen die Affen im Tübinger Max-Planck-Institut für Kybernetik (MPI) für Tierversuche erleiden mussten. Die Öffentlichkeit war schockiert, die Forscher dementierten und erhoben Manipulationsvorwürfe am Bildmaterial. Zahlreiche Tierschutzorganisationen erstatteten Strafanzeige.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat nun am 16.01.2018 gegen drei Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts (MPI) Strafbefehle wegen des Vorwurfs der Tiermisshandlung beantragt, mit dem Ziel, Geldstrafen zu erwirken. Ihnen wird zur Last gelegt, von 2013 bis 2015 drei Affen zu spät eingeschläfert zu haben, obwohl ihnen klar war, dass die Affen dadurch länger leiden würden.

Die Mitarbeiter waren an Versuchen zur Hirnforschung beteiligt, bei denen u.a. chirurgische Eingriffe am Zentralnervensystem vorgenommen wurden. Die Affen sollten getötet werden “wenn dies für eine wissenschaftliche Untersuchung erforderlich oder das Wohlergehen des Tieres wegen einer Verletzung oder Infektion gefährdet wäre”. Dazu gab es demnach auch bestimmte Kriterien.

Unter den Angeschuldigten ist auch der Direktor des Tübinger MPI für Biologische Kybernetik, Nikos Logothetis.

Die Max-Planck-Gesellschaft teilte die Entscheidung des Verwaltungsrates mit, dass Prof. Logothetis bis zum Abschluss des Verfahrens keine Tierversuche durchführen oder anleiten werde. Die Beschuldigten haben dem Gericht zufolge Einspruch eingelegt, ziehen sie Ihren  Einspruch nicht zurück, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.

Auch wenn es sich nur um eine Geldstrafe handelt und die grausamen Versuche selbst nicht den Tatbestand der Tierquälerei erfüllen, so ist es doch ein Erfolg, denn die meisten tierexperimentellen Institute kommen selbst bei aufgedeckten Genehmigungswidrigkeiten und zusätzlichen Tierquälereien nicht einmal in die Nähe eines Gerichtsverfahren.

Hier geht es zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen vom 20.02.2018