Tagesspiegel liefert schlechten Journalismus und bedauert, dass Rechtsstaatlichkeit Geld kostet

Der Tagesspiegel hat erneut einen Artikel veröffentlicht, der einseitig und falsch Position bezieht für Tierversuche. Eine Antwort von Marc Schlösser, Mitglied TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V.

 

Was behauptet der Tagesspiegel fälschlich?

Es wird behauptet, dass Tierschützer keine Mängel in Berlins Laboren finden. Diese Behauptung ist grob falsch und eines seriösen Journalisten unwürdig. Denn kein einziger Tierschützer hat im Rahmen des Verbandsklagerechtes ein Berliner Labor betreten. Mängel in diesen Laboren, die sehr wohl regelmäßig durch das Lageso gefunden und dokumentiert werden, können die Tierschützer dort also gar nicht finden, da sie nicht rein dürfen. Das können wir sehr gerne ändern, dann werden Tierschützer Mängel ohne Ende finden, da das Lageso ja schon seit Jahren kapazitätsmäßig einer angemessenen Kontrolle nicht mehr nachkommen kann. Hier geht es zu Artikel, der leider nur mit Tagesspiegel Plus zugänglich mit

Ist das Verbandsklagerecht daher überflüssig?

Das Verbandsklagerecht im Tierschutz gleicht einen Rechtsmangel aus. Dieser Mangel ist: Tiere sind zwar bei Tierversuchen auf brutalste Weise betroffen, können sich juristisch aber nicht wehren. Dasselbe Verfahren wird seit vielen Jahren erfolgreich im Naturschutz angewendet. Wenn man das wieder zurückdreht, höhlt man das Tierschutzrecht wieder aus. Denn Rechte, die niemand einklagen kann und die nicht durch (unterbesetzte) staatliche Stellen vollzogen werden, existieren faktisch nicht. Das Tierschutzverbandsklagerecht ist damit ein zwingend notwendiger Baustein, um geltendes Recht wenigstens ansatzweise und anfänglich vollziehbar zu machen.

Aber das kostet jetzt 20.000 Euro?

Oh je. Rechtsstaatlichkeit kostet Geld. Welch ein Skandal. Gut, wir könnten auch Berufungs- und Revisionsverfahren abschaffen, die kosten auch nur Geld (und zwar deutlich mehr). Man kann doch nicht allen Ernstes ein sinnvolles und notwendiges Rechtsinstrument im Vollzug des Tierschutzrechtes wegen 20.000 Euro in Frage stellen? Das dürfte man höchstens dann tun, wenn die staatliche Kontrolle der Labore einwandfrei funktionieren würde. Bei dem dafür notwendigen Personal sprechen wir dann über Millionen Euro Mehrkosten. Also: Rechtsstaatlichkeit kostet Geld und das ist auch ok so. Wie sich Senat und Bezirke die Kosten aufteilen, das müssen sie untereinander klären.

Stellt das Verbandsklagerecht Laborforscher unter Generalverdacht?

Lieber Adrian Grasse MDA (CDU). Schade, dass Sie als Abgeordneter die Grundregeln des Rechtsstaates nicht begriffen haben. Kleine Nachhilfe: Rechte erfordern zweierlei: a) muss eine Rechtsverletzung irgendwie sanktioniert werden und b) muss das Recht durchgesetzt werden. Beides sind normale, rechtsstaatliche Prozesse, die erstmal niemand unter Generalverdacht stellen, sondern nur das bestehende Recht schützen. Es gibt ja auch Regeln im Straßenverkehr, ohne dass gleich jeder Autofahrer damit dem Generalverdacht ausgesetzt wird, ein Raser zu sein. Man darf eben nicht rasen. Und man darf eben keine Tiere quälen. Es wird noch viel mehr brauchen als das Verbandsklagerecht, um das Tierschutzrecht wirklich durchzusetzen. Aber jetzt bereits nach dem ersten Schritt wieder den Rückwärtsgang einzulegen, ist der CDU, die Herr Grasse ja vertritt, unwürdig. Der Schutz der Schöpfung und die Vermeidung von Leiden sind letztlich zutiefst christliche Anliegen. Nur mal zur Erinnerung.