Tierschutzverbandsklagerecht für Berlin am 20.8.2020 verabschiedet!

Jahrelang haben wir gekämpft, Unterschriften gesammelt, Menschen über die Notwendigkeit des Verbandsklagerechts aufgeklärt.

Am 20.8.2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die Einführung des Tierschutz-Verbandsklagerechts beschlossen. Damit haben zukünftig anerkannte Tierschutzorganisationen mit Sitz in der Hauptstadt die Möglichkeit, den Schutz von Tieren gerichtlich einzuklagen.

Denn „mit dem vorliegenden Gesetz wird Tierschutzvereinen das Recht eingeräumt, an Tierschutz relevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und Maßnahmen der Behörden des Landes Berlin oder deren Unterlassen auf die Vereinbarkeit mit dem Tierschutzrecht gerichtlich überprüfen zu lassen, ohne dass diese Tierschutzorganisationen in eigenen Rechten verletzt sein müssen (Verbandsklagerecht).“

Wird zukünftig also gegen geltendes Tierschutzrecht verstoßen und die Behörden greifen nicht ausreichend ein, haben Vereine nun die Möglichkeit, Klage zu erheben.  Außerdem haben Tierschutzvereine nun das Anrecht, vor wichtigen Entscheidungen informiert zu werden und Stellungnahmen abzugeben.

Perfekt ist dieses Gesetz allerdings bei weitem nicht. Befürchtungen gab es nämlich bei der SPD, dass durch Anfechtungsklagen von Tierschutzvereinen Versuche aufgeschoben werden müssten. So erlaubt das Gesetz z. B.  einer Tierschutzorganisation nicht, vor der Erteilung der Genehmigung eines bestimmten Tierversuchsantrags die Möglichkeit einer Stellungnahme oder Klage einzureichen. Verwiesen wurde dabei bereits bei vorab geführten Diskussionen auf den Aspekt der ja schon vorhandenen Beteiligung von Tierschützern in den Tierversuchskommissionen. Letztendlich entscheidet über die Genehmigung des Antrags jedoch die Genehmigungsbehörde und nicht die Tierversuchskommission, wo Tierschützer in der Regel eh unterbesetzt sind.

Die Gesetzesvorlage wurde mit den Stimmen von SPD, Linken, Grünen und AfD beschlossen, bei Enthaltung der FDP.  In der CDU begründete jedoch Katrin Vogel (tierschutzpolitische Sprecherin) allein auf weiter Flur vehement ihr Ja zur Verbandsklage.

Dass Berlin der Verbandsklage zugestimmt hat, ist ein wichtiger Erfolg für Tierschutzvereine, der auch für unseren Verein neue Möglichkeiten schafft, sich für Tiere einzusetzen.

Quellen:  https://www.parlament-berlin.de/suche/?q=verbandsklageVorlage – zur Beschlussfassung – Gesetz zur Einführung des TierschutzverbandsklagerechtsÄnderungsanträge