Tierversuche in Berlin – vom Antrag zur Genehmigung

Wer genehmigt eigentlich Tierversuche? Und wie viel Wert wird auf Tierschutz bei den Versuchen gelegt? Welche Faktoren spielen bei der Genehmigung eine Rolle? Diesen Fragen möchten wir in unserem zweiteiligen Blogbeitrag nachgehen.

Im Tierschutzgesetz werden Tierversuche in zwei Kategorien unterteilt: die anzeige- und die genehmigungspflichtigen. Wie der Name bereits verrät, müssen anzeigepflichtige Versuche lediglich angezeigt werden Nachfragen finden hier kaum statt. Unter die anzeigepflichtigen Versuche fallen u.a. gesetzlich vorgeschriebene Tests auf Toxizität und Versuche in der Lehre für Aus-, Fort- und Weiterbildung.

In die Kategorie der genehmigungspflichtigen Tierversuche fallen z.B. Versuche für Grundlagen- oder Arzneimittelforschung. Wollen Forscher*innen einen Versuch auf diesem Gebiet durchführen, so müssen sie zunächst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zuständig für die Genehmigung von Tierversuchen. Lediglich beratend zur Seite steht der Behörde dabei die Tierversuchskommission. Sie muss eine schriftliche Stellungsnahme zu jedem Antrag abgeben, sich zu bestimmten Punkten äußern.

https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierversuche/tierversuchskommission/

Die Tierversuchskommission oder ein Rest Tierschutz zum Nulltarif

Die Tierversuchskommission (TVK) besteht in Berlin derzeit aus sieben ordentlichen Mitgliedern. Ein Drittel der Mitglieder kann auf Vorschlag von Tierschutzorganisationen einberufen werden, der Rest der Kommission setzt sich aus Wissenschaftler*innen zusammen. Zusätzlich wird in Berlin noch ein/e Ethiker/in als ordentliches Mitglied berufen. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, erhalten jedoch eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro für jeden bearbeiteten Auftrag. Die Motivation, in der Tierversuchskommission zu arbeiten, geschieht sicherlich aus diversen Gründen.

Das LAGeSo teilt der Kommission alle eingegangenen Genehmigungsanträge unverzüglich mit. Danach hat die TVK Zeit, Stellung zu beziehen. Aufgabe der Kommission ist es auch, die Anzahl der im Versuch zu verbrauchenden Tiere zu berechnen. Stimmen die Formalitäten? Wird der Versuch in seinem Design schlüssig und logisch dargestellt? Wird der Versuch im Sinne der 3R durchgeführt? Fragwürdig sind hier oft die Begründungen der Antragsteller. Sind die Schmerzen und Schäden der Tiere, angegeben vom Antragssteller , ethisch mit dem zu erwartenden Nutzen des Antragstellers zu vertreten? Werden nur so viele Tiere im Versuch eingesetzt, wie für die Beantwortung der Fragestellung zwingend notwendig ist? Ist der Tierversuch nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse unerlässlich oder kann der verfolgte Zweck auch durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden? All diese Fragen gilt es für die Tierversuchskommission zu klären. Dass dieses in vielen Fachgebieten für Laien, aber auch aus anderen Fachbereichen kommende Wissenschaftler nicht immer einfach ist und die Zeit zur Beratung mehr als knapp, erfuhren wir in einem persönlichen Gespräch mit dem derzeitigen Vorsitzenden der TVK.

Einen Bericht über unser Treffen gibt es im nächsten Blogbeitrag.