Deutschland hinkt beim Schutz von Tieren, die in Versuchen eingesetzt werden, hinterher. Was Tierschützer*innen schon lange beklagen, hatte unlängst auch die EU offiziell moniert und daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der europäischen Tierversuchsrichtlinie eingeleitet. Nun endlich hat die Bundesregierung Entwürfe für Änderungen im Tierschutzrecht vorgelegt. Doch auch die neue Fassung sorgt bei Tierschützer*innen für Kopfschütteln.
Ca. 20 Fehler hatte die zuständige EU-Kommission bei der deutschen Umsetzung der europäischen Tierversuchsrichtlinie gerügt. Vorgaben wurden entweder falsch, ungenügend oder sogar gar nicht umgesetzt. Dabei ging es z.B. darum, dass durch die genehmigende Behörde nicht geprüft wird, ob der beantragte Tierversuch überhaupt notwendig und ethisch vertretbar ist. Außerdem müssen laut deutschem Recht Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben sind, bisher überhaupt nicht überprüft, sondern bei der Behörde lediglich bekannt gegeben werden. Laut der EU Tierversuchsrichtlinie müssen jedoch sämtliche Tierversuche einen Genehmigungsprozess durchlaufen.
Schon im vergangenen Jahr hatte die EU angemahnt, dass seitens Deutschlands kein Bemühen erkennbar war, die misslungene Umsetzung der Richtlinie zu korrigieren. Und auch der aktuelle Entwurf zeigt: Deutschland versucht, am Status Quo festzuhalten. Statt die jetzige Situation als Chance zu begreifen, um den Schutz von Versuchstieren endlich ernst zu nehmen, versucht die Bundesregierung mit aller Kraft an einer nicht tierschutzgerechten Regelung festzuhalten.
Die TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V. sind entsetzt über das Verhalten unserer Bundesregierung. Hier wird der Tierschutz mit Füßen getreten. Dass Deutschland trotz verbindlicher Vorgaben der EU an einem mangelhaften Gesetz festhält, macht leider nur allzu deutlich, wie wenig dem Staat Tierschutz bedeutet. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Europäische Union von Deutschlands Spiel auf Zeit nicht beirren lässt, sondern auf die Einhaltung geltender (Recht) Vorschriften besteht.