Deutschland steht aktuell in der Kritik, da die europäische Versuchstierrichtlinie nicht ausreichend umgesetzt worden ist. Daher hat die zuständige EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Die europäische Richtlinie dient dem Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendete Tiere und trat Ende 2010 in Kraft. 2013 wurde die EU-Vorschrift schließlich mit dem novellierten Tierschutzgesetz und der Tierversuchsverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Dies stieß bei Tierschützern jedoch auf massive Kritik, da kaum eine Verbesserung für Tierversuchstiere erreicht worden ist. Zum Teil erreichte Deutschland durch die Umsetzung der EU-Richtlinie sogar eine Verschlechterung für die Lage der Tiere.
Mängel waren lange bekannt
Zwei Rechtsgutachten aus den Jahren 2012 und 2016 legten mindestens 18 gravierende Mängel im deutschen Tierversuchsrecht offen. So ignoriert Deutschland beispielsweise die Tatsache, dass europäisches Recht Angst eindeutig als Leid definiert. Auch unangemeldete Kontrollen von Tierversuchen, wie von der EU gefordert, erfolgen nicht. Trotz mehrere Beschwerden bei der EU-Kommission wurde die deutsche Bundesregierung bisher nicht aktiv, um die Mängel abzustellen. Nun legt aber auch die Untersuchung der zuständigen EU-Kommission offen, dass Deutschland eine Vielzahl von verpflichtenden Vorgaben der EU-Richtlinie nicht korrekt umsetzt. Dabei geht es u.a. um Defizite hinsichtlich Inspektionen, der Sachkunde des Personals und der Anwesenheit von Tierärzten.
Bundesregierung hält sich bedeckt
Von Seiten des verantwortlichen Bundeslandwirtschaftsministeriums heißt es dazu lediglich, dass mögliche Mängel bei Vorschriften zu Versuchstieren intensiv geprüft und gegebenenfalls abgestellt werden. Konkrete Angaben, wie und wann die Regierung plant, diese Mängel abzustellen, werden nicht getätigt. Es ist inakzeptabel und beschämend, dass es Deutschland bisher nicht gelungen ist, die EU-Tierversuchsrichtlinie von 2010 ordnungsgemäß umzusetzen, zumal die Mängel lange bekannt waren.
Chance auf Verbesserung
Die TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V. begrüßen das Eingreifen der EU-Kommission ausdrücklich. Seit Jahren kritisieren Tierschützer das deutsche Tierversuchsrecht als unzureichend, aber die Kritik blieb bislang ungehört. Nun sollte die Bundesregierung endlich entsprechend reagieren und die deutsche Gesetzgebung dahingehend überarbeiten, um Versuchstieren einen echten Schutz zu gewähren. Das Vertragsverletzungsverfahren bietet die Chance hierzu.