Der Entwurf des neuen Hochschulgesetzes für Aus-, Fort-, und Weiterbildung liegt jenseits aller unserer Erwartungen. Für die Tiere, für eine fortschrittliche, moderne Lehre und Forschung ist der Entwurf eine einzige Katastrophe.
Er ist insofern fatal, dass Tierversuche die Regel bleiben, die tierversuchsfreie Lehre und Forschung die begründete Ausnahme. Der Entwurf verstößt in seiner jetzigen Form gegen den Koalitionsvertrag, gegen das deutsche Tierschutzgesetz und gegen die EU-Richtlinie 2010/64/EU.
Wir haben deshalb im Anschluss an unsere gemeinsame Stellungnahme (Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V., TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V.) vom 2.Juli 2021 noch eine weitere Stellungnahme zum Vorlagebeschluss des Senats am 07.08. 2021 erstellt. Diese sendeten wir an den Regierenden Bürgermeister Müller, den Justizsenator Dr. Behrendt sowie die Abgeordneten und Mitglieder des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung.
- Entwurf des neuen Hochschulgesetzes: 08.06.2021-Vorlage zur Beschlussfassung-Gesetz zur-Stärkung der Berliner Wissenschaft
- Anschreiben an Bürgermeister Müller, Justizsenator Dr. Behrendt und Ausschuss für Wissenschaft und Forschung
- Ergänzende Stellungnahme zum Vorlagebeschluss des Senats vom 8.6.2021 zum Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft
- Stellungnahme von Ärzte gegen Tierversuche e.V., TierVersuchsGegner Berlin und Brandenburg e.V. und Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. zur Vorlage zur Beschlussfassung – Gesetz zur Stärkung der Berliner Wissenschaft, Entwurf vom 3.2.2021